GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH

Mitarbeiter/in Rechnungswesen (m/w/d)

GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH

Prießnitz
Rechtswesen
Vollzeit

Wir sind das kommunale Wohnungsunternehmen der Stadt Naumburg (Saale). Unsere Mitarbeiter betreuen ca. 3.000 eigene und fremde Mieteinheiten.

Wir suchen eine/einen verantwortungsbewusste/n und flexible/n Mitarbeiter/in für die Stelle Mitarbeiter/in Rechnungswesen (m/w/d).


Ihre Aufgaben umfassen:

  • Erfassen sämtlicher Buchungsbelege (z. B. Eingangsrechnungen)
  • Erstellen und Erfassen von Buchungslisten
  • Kontieren und Buchen von Geschäftsvorfällen
  • Erstellen von Zahlungsanweisungen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Auswertungen, Statistiken

Ihr Profil:

  • Abgeschlossene kaufmännische, buchhalterische, betriebswirtschaftliche oder vergleichbare Berufsausbildung / Studium
  • Nachgewiesene Berufserfahrung in diesen Bereichen
  • Teamfähigkeit und Leistungsbereitschaft
  • Sichere Anwendung von MS-Office-Programmen
  • Kenntnisse (wohnungswirtschaftlicher) ERP-Software sind von Vorteil
  • Engagement, Einsatzbereitschaft, Kommunikations- und Teamfähigkeit

Wir bieten:

  • Anspruchsvolle Tätigkeit in einem kommunalen Wohnungsunternehmen mit attraktiver Vergütung nach Tarifvertrag der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie außertarifliche Zusatzleistungen
  • Förderung Ihrer individuellen beruflichen Weiterbildung

Kontakt:

Senden Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich in deutscher Sprache unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung bis zum 25. Juli 2025 an:

GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH
z. Hd. Herrn Weibezahl
Kennwort: Mitarbeiter/in Rechnungswesen (m/w/d)
Lindenring 26
06618 Naumburg (Saale)
E-Mail: bewerbung@gwg-naumburg.de

Eine Bestätigung über den Eingang der Bewerbung wird nicht versandt. Eine Kostenerstattung im Bewerbungsverfahren erfolgt nicht. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbungen nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist vernichtet.


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